Werber, Ist eine vertraute und höffliche Manns-Person von einem Freyer an dasjenige Frauenzimmer abgeschicket, zu dem er eine innerliche Neigung und Trieb bey sich fühlet, mit gegebener Vollmacht um selbige bey ihr und ihren Eltern seinetwegen zu werben und anzuhalten.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 2119Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0