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MusikRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Concerter, Wird gebraucht, daß es bedeute: 1) sich zu einem Concert zubereiten, die Jnstrumenten zusammen stimmen; 2) ein Stück vorher zusammen probiren, ehe es öffentlich aufgeführet wird; 3) wenn bey der wircklichen Aufführung eines musicalischen Stückes die Partien sich also hören lassen, daß sie mit einander gleichsam um den Vorzug streiten.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 395Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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