Negligence d’ un cheval, Die Nachläßigkeit ist einem Reuter an einem verdrießlichen Pferde zu vertragen sehr beschwerlich, weil aus dem immerwährenden Aufmuntern ein grösseres Uibel, als durch die unaufhörlichen Hülffen und Straffen entstehet, daß sie dieselben gantz gewohnen, und letztlich auch nichts mehr achten, welches allen Wohlstand und Preis des Reuters vermindert.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1589–1590Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0