Passeger par le droit, Jst von obbemeldtem Passagiren unterschieden, und eine schöne Lection; wird aber auf wenig Reit-Schulen gefunden: weil es einem Pferde schwer beyzubringen ist; daher sucht man eins aus, das Vigueur und eine natürliche Action und ringfertige Bewegung in den Schenckeln hat, und indem es passegiret, muß man zur Hülffe auf einen Steigbügel um den andern treten, und dem Pferde den Tact zur Air geben, daß es gantz langsam und nur Fuß für Fuß avanciret. Die Passegers sind zu öffentlichen Einzügen zu gebrauchen, wie auch zu Roß-Ballets, und andern Solennitäten.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1726–1727Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0