Abnahme, f., östr. Abraitung, Collandirung, eines Baues heißt die vollständige Abrechnung über denselben nach seiner Vollendung mit den Gewerken. Alle einzeln gelieferten Arbeiten werden resp. nach Längen-, Flächen- u. Körpermäß vollständig ausgemessen, mit den etwa geschlossenen Akkorden verglichen und die dafürzu leistenden Zahlungen nach den akkordirten Preisen ausgerechnet; die tadelhaft befundenen Arbeiten werden verworfen u. entweder nochmals angefertigt oder etwas von dem gesetzten Preis abgezogen. ubnässen, s. anfeuchten und annetzen.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 17Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei