bündig, adj., 1.ꝑ(Zimm., Maur.), auch flüchtig, fluchtrecht, frz. affleuré, engl. flush; mansagt, zwei Gegenstände seien mit einander b., wenn sie eine ebene Fläche bilden, z. B. Balken, welche so verbunden sind, daß sie, obgleich von verschiedener Stärke, auf der einen Seite in einer Flucht liegen; auch sagt man von einer Fläche, sie sei mit einer andern b., d. h. gegen dieselbe weder vor-noch zurückstehend.— — 2. (Deichb.) Erde, welche gut zusammenhält u. Wasser nicht durchläßt, nennt man b.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 551Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei