FeedFakultät (vom lat. facultas)
HeilkundeBrockhaus 1882

Fakultät (vom lat. facultas), Fähigkeit, Vermögen etwas zu vollbringen, auch Vollmacht; Bezeichnung für die vier (in Frankreich fünf, an einigen deutschen Universitäten ebenfalls fünf, an andern sogar sechs) Abteilungen, in welche eine Universität nach den vier Hauptwissenschaften (Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie) zerfällt, sowie die Gesamtheit der zu einer solchen Abteilung Rtaten, Auchind n und Docenten (s. Universitäten). Auch ist F. nach Galen Bezeichnung für die Kräfte, welche den Verrichtungen im lebenden Körper vorstehen; in der Mathematik das Produkt mehrerer Faktoren, welche eine arithmet. Progression bilden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 533Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 7

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Heilkunde 6