Bauherr, m.., 1. frz., batisseur, entrepreneur, édificateur, m., engl. oπner of the building, Derjenige, auf dessen Kosten ein Bau ausgeführt wird. — 2. frz. directeur des batiments, engl. intendent ofWorks, lat. aedilis, bei Kommunbauten od. den auf Kosten einer Gesellschaft ausgeführten Bauten der von der Gemeinde, Behörde etc. bestellte oder von der Gesellschaft gewählte Bauvorsteher, Bauaufseher, Baudeputirte. 1.. v. w. Zimmerplatz (s. d.). — 2. Ein im Privatbesitz od. in öffentlichem Eigenthum befindlicher, mit ausreichenden Schuppen versehener Platz, welcher hinlänglichen Raum zu Lagerung u. Unterbringung vorräthiger Baugeräthschaften u. Bauhölzer bietet. Letztere bes. müssen so untergebracht werden können, daß sie, vor der Witterung geschützt, dennoch dem Luftzug ausgesetzt sind; gewöhnl. dient ein solcher B. zugleich als Zimmerplatz. — 3. (Schiffb.) Platz in der Nähe des Seearsenals, eingerichtet zu Aufbewahrung u. Bearbeitung der Schiffsbaumaterialien, sehr häufig auch zu Wohnungen für die Schiffsbauarbeiter u. ihre Nufseher. Über die Einrichtung s. d. Art. Seearsenal.