Baujahr, n., eigentlich das Jahr, während dessen an einem Gebäude gearbeitet wird, auch wohl im weiteren Sinn gebraucht, indem man von einem lebhaften Baujahr, einem stillen, günstigen Baujahr etc. spricht, besond. aber: 1. bei manchen geistlichen Stellen, das Jahr nach Erledigung der Stelle, während dessen die Stelle unbesetzt bleibt, um Reparaturen an den zu derselben gehörenden Gebäuden vornehmen zu können. — 2. frz. an de rémission, die Zeit, für welche in manchen Staaten Häuser nach umfänglichen Reparaturen od. nach einem Feuer steuerfrei bleiben. Vaujoch, u., pl. Zaujöcher (Grubenbau), Oberschwellen über denSeitenpfählen der Gänge, die das Hangende halten.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 305Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei