FeedGeneralien (lat. Generalia)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Generalien (lat. Generalia), allgemeine Angelegenheiten, im Gegensatz zu Spezialsachen; auch die allgemeinen Fragen (über Alter, Stand u. s. w.), welche einer Person bei der gerichtlichen Vernehmung zunächst vorgelegt werden, bevor auf die Sache selbst eingegangen wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 752Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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