Strundstein, m. pl., s. v. w. Geschiebe. Strang, w., s. d. Art. Seil. Stränge nennen manche Kunstschriftsteller ganz untechnisch die Speichensäulen der Radfenster. Stranium, n., lat., strohgedecktes Haus. Strap, 8., engl., 1. Streifen, Band, s. Anker. — 2. s. of an hinge, Bandlappen, s. Band I. 2. Strap-hinge, strap-Ioop, 8., engl., langes Band, s. d. Art. Band VI. b. 5. Strap-work, s.,engl. (Forml.), Nestelverzierung, sstellt sich durch kreuzende, verknotete Schnuren dar. Straß, m., eine Krystallglasmasse, zu Nachahmung von Edelsteinen benutzt; s. d. Art. Glas. Straßibaum, m., 1. frz. porteur de la voie, Längenbalken bei hölzernen Brücken, s. d. Art. Brücke u. Brückenhalken. — 2. In den Sägemühlen die langen Kreuzhölzer, worauf der Blockwagen geht. — 3. Im Schacht die Bäume, auf denen die Tonnen gleiten; s. d. Art. Grubenbau. Straße, f., I. franz. route, f., engl. road, Weg, der bestimmte Begrenzungen hat. In Städten u. Dörfern durch zwei Reihen Häuser, im freien Felde durch Bäume oder Gräben begrenzt u. durch letztere entwässert, in den Städten durch Tagerinnen u. Schleusen; zu diesem Behuf muß die Mitte der S. stets etwas höher liegen als die Seiten. Der Straßenbau, franz. Construction des routes, engl. roadlaying, ist ein besonderer Zweig des Bauwesens; auch nur die wichtigsten Lehren desselben anzuführen mangelt hier der Raum. Bei Bestimmung der Straßenlinien, des Straßen zugs, sind hauptsächlich zwei Punkte zu berücksichtigen: zunächst der Verkehrsbedarf, dann aber die Beschaffenheit des Terrains. Damit das Längengefälle nicht zu groß werde (1:40 dürfte als Maximum gelten, das nur auf ganz kurze Strecken überschritten werden darf), wird man oft der S. Krümmungen geben müssen, die wiederum nicht zu kurz sein dürfen. Der kleinste zulässige Krümmungsradius dürfte wohl 30 m. sein. In Bezug auf Breite und Profil der Fahrbahn, des Dammes etc. gilt dasselbe für alle Fahrstraßen, was im Art. Chaussée gesagt ist. Die Bänke (s. d. II. 2.) sind nicht unter 2 m. Breite anzulegen. A. Der Koustruktion nach kann die S. sein: 1. Gepflastert, s. d. Art. Pflaster, Straßenpflaster, Holzpflaster etc. — 2. Makadamisirt: der Erddamm wird 10—15em. hoch mit höchstens faustgroßen Steinen überschüttet und erhält bei 9 m. Breite 8 om. Erhöhung in der Mitte; s. auch d. Art. Chaussee, Steinpackung und Asphalt VII. — 3. Chaussirt, s. d. Art. Chaussee. Außer den dort genannten Materialien sind noch zu empfehlen: Sienit, Hornblendefels, Hornsteinporphyr. 4. Römische S., lat. vis strata. Zuerst wird die Straßenbreite durch zwei Furchen bezeichnet u. der Boden dazwischen bis zum gewachsenen Boden ausgehoben. Die so entstehende Vertiefung wird mit Steinen ausgefüllt (substratum pavimentum) und diese Ausfüllung gerammt. Darauf kommt BERG O Umniversitätsbibliot eine 25 cm. hohe Lage (statumen) breiter, aufs Flache verlegter Steine, trocken oder in Kalk verlegt, dann eine 20—25 em. hohe Schicht (rudus, ruderatio, s. d.) kleiner Kiesel, mit Mörtel vergossen und festgerammt, dann der nucleus, ein Cement von Kalk u. Ziegelbrocken, auch wohl von Lehm und Kalk oder dergl., in den die letzte Schicht (summum dorsum, summa cerusta) von Ries u. Mörtel aufgeschüttet od. von breiten Platten gepflastert wird. Im ersten Fall heißt die S. via glareata; wird statt des Mörtels Lehm verwendet, heißt sie via terrena. Die Fahrbahn, agger, war bogig profilirt. Die Seitenwege, Bänke, crepido, umbo, margo, waren etwas erhöht u. mit Kieseln (gomphus) od. mit Platten bedeckt. — 5. Sandchaufseez nach Art der makadamisirten, aber blos von Kies aufgeschüttet, der hierbei sorgfältig von allen Erdbeimengungen befreit werden muß; vgl. Art. Besanden. — 6. Schotterstraßels. d.). — Basalt, Grünsteinporphyr, Quarz, Eisenschlacken, Granit, Klinkerbrocken, Tuffstein, Flußsand sind zum Bau der angeführten Straßenarten brauchbar; aber Sandstein, Brocken von weichen Ziegeln, schieferiger, blätteriger Thon und Kalkstein, lehmiger Sand etc. nicht. B. Ihrem Zweck nach unterschieden die Römer zunächst öffentliche Straßen, viae publicae, auch consulares, praetoriae, militares, regiae, solemnes u. aggeres publici gen., u. Privatwege, viae privatae, vieinales, agrariae; ferner unterschieden die Römer oallis, Saumpfad, ½/ Fuß römisch breit; semita, Steig, 1 Fuß breit; iter, Fußweg, Richtsteig, 2 Fuß breit, actus, Fahrweg, 4 Fuß breit, u. Vvia, S., 8 Fuß breit. Im Mittelalter, wo man überhaupt dem Straßenbau nicht große Sorgfalt zuwendete, hatte man keine Eintheilung der Sen, wenn man nicht etwa die Benennung Rennweg, Steig etc. als solche annehmen will. — Gegenwärtig gilt etwa folgende Eintheilung: 1. In Städten, frz. rue, engl. stréeet. Einiges über Breite etc. s. d. Art. Ortsanlage. a) Hauptstraßen, Straßen schlechthin, werden am besten asphaltirt oder gepflastert, mindestens chaussirt; sie sollten nie unter 15 m., bei lebhaftem Verkehr bis 24 m., doch auch wegen der Einflüsse des Klimas ohne Baumbesetzung nie über 28 m. breit sein, u. sind in der Regel mit Trottoirs, Tagerinnen u. Schleusen (s. d. 5.), womöglich mit Baumreihen zu versehen; b) Nebenstraßen, Gassen, 9— 151n. breit, e) Seitengassen oder Gäßchen, s. d. Art. Seitengasse; d) Sackgassen u. dgl. sind jedenfalls zu vermeiden. — 2. Auf dem flachen Lande. a) Heerstraße, Landstraße etc.; Minimalmaße s. unter d. Art. Chaussee. Pflaster ist hier unzweckmäßig, doch stellenweise, z. B.auf Triebsand, die einzige Methode, um genügende Dauer zu erlangen. Bei sehr belebten breit; b) Kommunikationsweg, mindestens Sandchaussee, besser Schotterstraße, erfordert wenigstens 5½ m. Fahrbahn und einen Fußweg von 1,% m. Breite, sowie zwei Gräben; e) Feldweg, mindestens ein Graben, Fahrbahn von 3 m. und ein Fußweg von 1½½ m. Breite. O. Nach Besthaffenheit des von ihr durchzogenen Terrains kann dieselbe S. an verschiedenen Stellen sein: a) Hochstraße, Dammstraße, frz. chemin haussé; Böschung (.d.) legt man 1—1½/fußig an, je nach Beschaffenheit des Materials; Längengefalle Maximum 1: 500b) Hohlweg, Durchstich, Fahrbahn wie gewöhnlich, Grabensohle mindestens 50em. unter der Dammerete u.30—50 em. breit. Böschung 1½fußig oder flacher, Graben nach den Enden des Durchstichs zu abfallend; e) Tunnel (s.d.); d) Gallerie, an Felsen und an mit Lawinen drohenden Abhängen hinleitende überbaute S., die Ueberbauung meist von Holz mit steilem Dach oder gewölbt; e) Serpentine, in Zickzack ansteigend. Krümmungsradius, an den Einkehren mindestens 12 m.; f) Kreuzweg, lat. groma, compitium, bivium, trivium, quadrivium, divortium, diverticulum, muß stets als Ausweitung der S. gestaltet sein. II. frz. fasce, s. v. w. Mittelstelle; s. d. Art. Heraldik VI.