Kassiber (auch Kasiwe, Ksiwe oder Ksiweel geschrieben), ein dem Hebräischen entnommenes Wort des Rotwelsch (Gaunersprache), bezeichnet ein in Geheimschrift abgefaßtes Schreiben, namentlich ein solches (meist in Form eines Zettelchens), welches Untersuchungsgefangenen zugesteckt wird, damit sie ihre Aussagen vor Gericht nach bestimmten Vorschriften einrichten; kassibern, derartige Zettel zustecken. — Mit linker Kassiber wird ein falscher Wechsel bezeichnet, während Chilluf- (oder Chielaf- Kesaw für Wechsel überhaupt gesagt wird und unterkaswenen für unterschreiben. Stammwort ist das jüd.⸗deutsche Zeitwort kossaw, d. i. schreiben, davon Kesaw, die Schrift.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 172Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei