Ablaß oder Indulgenz bezeichnet eigentlich den Nachlaß einer von der Kirche auferlegten Bußleistung. Die Kirchenstrafen waren anfänglich öffentliche Büßungen, meist von jahrelanger Dauer, durch welche der wegen…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 55