Amt im weitern Sinne jede Berufsthätigkeit im Dienste anderer. In diesem Sinne, in welchem A. gleichbedeutend ist mit Anstellung, muß man wischen Privat- und öffentlichen Amtern dergesalt unterscheiden, daß bei jenen…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 585