Braut heißt eine verlobte Jungfrau oder Witwe von der Verlobung an bis zur Schli ung der Ehe. Obgleich der Brautstand als moralisch bindend gilt, so sind doch seine jurist. Rechte in den meisten Ländern aufgehoben. Nach…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 486