Departement (frz.) bedeutet zunächst die Abteilung, den Geschäftskreis, das Verwaltungsfach namentlich der Ministerien, sodaß man von einem D. des Kultus, der Justiz u. s. w. spricht und den ersten Beamten des…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 59