Ehre ist die Anerkennung unsers persönlichen Werts durch andere. Man hat C., insofern man durch seine Handlungen und Gesinnungen auf diese Anerkennung Anspruch machen darf. Dabei ist der Anspruch, welchen die Handlungen…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 789