Erbzins heißt eine Abgabe in Geld oder Naturalien, welche entweder auf ein mit Eigentumsrecht übertragenes Grundstück gelegt (census reservativus) oder gegen überlassung eines Kapitals für ewige Zeiten von einem…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 260