Exhibition (lat.) bedeutet das Zugänglichmachen, Vorweisen, Vorlegen von Sachen, auch das Loslösen einer mit andern in löslicher Verbindung stehenden Sache von diesen. Sie dient zur Geltendmachung eines Privatrechts an…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 475