Friede bedeutet im allgemeinen das Ungestörtsein aller Verhältnisse und Einrichtungen, unter denen der öffentliche Zustand sowohl als das Recht jedes einzelnen enthalten ist. Nach innen gewährt den F. die voll…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 306