Gesellschaftsrechnung besteht in der Teilung einer Größe nach gegebenen Verhältnissen, d. h. in Teile, deren Verhältnisse zueinander gegeben sind. Sie findet Anwendung, wenn mehrere Personen Kapitale von verschiedener…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 902