Hand muß Hand wahren ist ein deutsches Rechtssprichwort, welches bedeutet, daß jemand, der seine Sache einem ändern übergeben, also seinen Besitz freiwillig aufgegeben hat, z. B. bei der Miete, diese Sache nicht von…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 809