Kasten nennt man abgeschlossene erbliche Stände, deren Mitglieder nur vermöge ihrer Geburt denselben angehören und nur infolge von Ausstoßung sie verlassen können. Der Name ist portugiesisch (casta, d. i. Gattung) und…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 174