Legalservitut nennt man eine der Auferlegung von Servituten durch Privatwillkür analoge, aber durch Rechtssatz herbeigeführte Beschränkung des Eigentums an Grundstücken. überall in civilisierten Staaten bestehen solche…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 896