Legen der Bauernhöfe nennt man die Einziehung von Bauerngütern, die im grundherrschaftlichen Verbande standen, und die Vereinigung derselben mit dem Herrschaftsgute, eine Maßregel, die nicht selten mit Bedrückung und…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 897