Schluß heißt in der Logik die Ableitung eines Urteils aus einem oder mehrern andern. Im ersten Falle entstehen die einfachen Schlüsse, Schlüsse ersten Grades oder sog. Folgerungen, im zweiten die zusammengesetzten…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 417