Substitution heißt in Erbschaftsfällen die Einsetzung eines nachfolgenden Erben, wenn der erste nicht Erbe wird. Sie kann geschehen, indem der Erblasser, auf den Todes⸗ oder Nichtantretungsfall des ersten Erben, den…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 339