Traufrecht nennt man die Servitut, vermöge welcher der Besitzer eines Grundstücks das Recht hat, das Regenwasser auf das Grundstück des Nachbarn ablaufen zu lassen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 812