Trauung (Kopulation) heißt ursprünglich diejenige Handlung, durch welche die Braut dem Bräutigam in die eheliche Gewalt übergeben (anvertraut) wurde. Schon im Altertum galt die Che als ein bleibendes rechtliches…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 815