Verzug (lat. mora) heißt die Unterlassung einer dere die . zu welcher man verbunden ist, insbesondere die Nichtleistung einer obliegenden Verbindlichkeit oder die Nichtannahme der vom Schuldner in richtiger Weise…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 237