Vorflut heißt der Abfluß des Wassers von einem Grundstück oder auch aus Teichen und Seen uber fremden Boden, sei es in offenen Gräben oder in einer unterirdischen Röhrenleitung. Nach der preuß. Gesetzgebung kann jeder…
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 340