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Recht & StaatFrauenzimmer-Lexicon 1715

Curandin, Heisset ein Frauenzimmer, so sich entweder ihren Mann, wenn es eine verehlichte Person ist, oder ein ander Manns-Volck entweder zu einer absonderlichen oder zu allen ihren in- und ausserhalb Gerichts vorfallenden Sachen des vermöge darüber ertheilten und ausgefertigten Curatorii zum Curator bestätigen lassen, der ihr Bestes beobachten muß.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 398–399Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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