Leib-Renthen, Seynd gewisse Einkünffte und Revenuen, so eine Dame oder Wittib hohes Standes in gewissen Aemtern, Schlössern oder Dörffern nach Beschaffenheit und Zustand des Staates von ihrem Gemahl angewiesen werden, damit selbige davon Zeit Lebens ihrem Stand gemäß leben kan. Dergleichen Leib-Renthen fallen nach ihrem Tode wiederum hinweg.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1145–1146Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0