Kinder-Mutter oder, Heb-Amme, auch Wehmutter, Wehefrau, Püppel-Mutter, Ist ein erbares, betagtes, wohlerfahrnes und von der Obrigkeit vermöge eines gewissen Eydes eingesetztes und approbirtes Weib, welches auf Erfordern denen in der Geburth arbeitenden Weibern mit Rath und That beystehen, an die Hand gehen, und die Kinder vorsichtig und behutsam von selbigen nehmen muß.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1044Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0