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Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Clausula, Jst in der Music ein Schluß, oder vielmehr nur ein Absatz, wobey die Stimmen und Partien, entweder gantz und gar aufhören, oder nur einiger massen zur Ruhe kommen. Die Clausulæ sind in der Music eben das, was in der Rede-Kunst die Distinctiones. Es wird auch eine iede kurtze Melodie eine Clausel genennet. Jn den Fugen ist es derjenige Theil eines Canons des Führers, welcher sich hören lässet, ehe die andere oder Folge-Stimme eintritt.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 369–370Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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