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Sport & SpielRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Einreichen, Heißt, wenn ein Pferd mit den hintern Füssen ungeschicklich hervor greifft, und das Geäder an den vordern Füssen damit stößt und trifft. Dieses geschiehet nicht leichtlich auf ebenem Wege, sondern wenn man das Pferd jähling zum Lauffen ansprengt, oder im Aufstehen, wenn es strauchelt oder fällt, oder so man über einen Graben oder Gehäge damit sprengen will. Für dergleichen Schaden ist nichts besser, als selbigen ein paar Tage nach einander und zwar täglich zweymal mit folgender Salbe zu schmieren: Nimm Cantharides oder Spanische Fliegen ein Loth, pulverisire sie auf das kleinste, als du kanst, ingleichen eben so viel oder ein wenig mehr Vitriol, gantz klein gestossen, ein gutes Pfund von einem Stück Schmeer, wovon iedoch das zähe und häutige hinweg gethan seyn muß, stosse es im Mörser zu einem Mus, thue alsdenn die zwey erstgedachte Pulver darunter, und stosse es so lang, bis sich alles wohl vermischet, alsdenn salbe das Pferd auf obangewiesene Art fein warm damit, thue weiter nichts mehr daran, als bis das Haar und die Rufen gantz abfällt, darnach nimm Raden-Saamen und Salbey, beyde klein gepülvert, mische Honig, Eyer-Dotter und Terpentin darunter, reibe den Schaden erstlich damit, und binde es hernach darauf; dieses thue also bey acht Tagen, darnach schmiere es mit obgedachter Salbe wieder. Oder: wenn ein Pferd eingereichet hat, so nimm Eibisch-Wurtzeln und Pappeln, thue daran altes Schmeer, Dachsen-Schmaltz und Honig, laß es mit einander sieden, und lege es über den Schaden, so lange bis er gar ausheilet. Wenn aber unterwegs ein Pferd einreicht, und man noch weit zu reisen hat, so putze erstlich den Schaden mit warmen Wein oder Bier sauber aus, hernach nimm Knoblauch, ungesaltzene Butter und Schweins-Koth, mache es mit Eßig an, und legs wohl warm über den Schaden; dieses lindert, verzehret die Geschwulst, und zertheilt das Geblüte, man muß es aber alle Nacht brauchen, bis es heilet.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 591–592Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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