Brand, Jst auch eine nöthige Cur, so mit einem Pferde vorgenommen wird, wenn man demselben etwan den Spalt, Uiberbein, Gallen, oder einen andern Schaden brennen muß. Dieses soll im abnehmenden Monden, und auch, wenn der Tag abzunehmen beginnet, geschehen, so bald der Brand einem Pferde gegeben, soll man Leimen mit Eßig anfeuchten und dem Pferd ober- und unterhalb des Brands überschlagen, so treibt es die Hitze vom Schaden. Man soll auch das Pferd um den Brand neun Tage lang, ieden Tags einmahl, mit Schweinen-Fett schmieren, so erhebt sich der Brand und löset sich von der Haut, auch alle Tage frischen Leimen um den Brand schlagen, und das Pferd in kein Wasser gehen lassen oder sonst netzen, aber am zehenden Tage muß der Leimen abgewaschen, und das Pferd gantz gemach in ein Wasser geritten werden. So bald der Brand und übriger Unrath heraus ist, so nimmt man ungelöschten Kalch, siebet denselben rein, und wirfft ihn in die Wunde, als welches das wilde Fleisch verhütet und heilet. Wird ein Roß ohngefehr gebrannt, so nehme man ein Maaß Honig, Wachs, Grünspan, Terpentin und Zucker, iedes drey Loth und ein wenig Eßig, lasse es wohl unter einander sieden, doch daß es nicht überlauffe, so hat man eine gute Brand-Salbe, damit schmiere man den Brand. Von dem kalten Brande beliebe man unten nachzusehen, in K.