Equites Aquilæ nigræ, Die Ritter des schwartzen Adlers haben Se. Königl. Maj. Preussen, Friedrich I zu Königsberg den Tag vor ihrer Crönung, nemlich den 17 Jan. Anno 1701 aufgerichtet, theils, daß die Ritter mit ihrem schönen Ordens-Creutz und Bande den Glantz der Crönungs-Handlung desto ansehnlicher machten; theils, daß durch das Suum cuique, als Sr. Königl. Maj. Symbolum und Wahl-Spruch, welches dem Ordens-Stern einverleibet, sogleich beym Antritt dieses neuangehenden Reiches den getreuen Unterthanen vor Augen geleget würde, wie Seine Majestät Recht und Gerechtigkeit zu handhaben, und iedwedem das Seine zu geben, in alle Wege beständig resolviret blieben. Das Ordens-Zeichen ist ein goldenes blau-emaillirtes in acht Spitzen ausgehendes Creutz, in dessen Mitte der einen Seite des Königs Nahmen FRIDERICUS REX, mit den beyden ersten Buchstaben FR, zusammen gezogen: Jn einer ieden von den vier Mittel-Ecken aber ein schwartzer Adler mit ausgebreiteten Flügeln vorgebildet ist. Welches Creutz ieder Ritter des Ordens an einem Orange-farbenen breiten Bande, von der lincken Schulter über der Brust nach der rechten Hüffte zu, benebst einem silbernen gestickten Stern tragen soll. Jn der Mitte dieses Sterns ist ein schwartzer fliegender Adler vorgestellet, welcher in der einen Klaue einen Lorbeer-Crantz, und in der andern cinen Donner-Keil hält, mit dem beygefügten Symbolo: SUUM CUIQUE, zu stetigem Andencken, daß ein ieder Ritter dieses Ordens, durch dessen Annehmung, verbunden und schuldig sey, iedermann, absonderlich aber Gott dem höchsten, dem König von Preussen, als Ordens-Souverain, und dann allen denen, mit welchen er sonst zu schaffen hat, nach der Pflicht, so die göttlichen und weltlichen Rechte, absonderlich aber die Statuta und Ordens-Gesetze, iedem Ritter in seinem Stand und Beruff auflegen, das Seinige zu leisten, und daß des Allmächtigen Gnade oder Strafe, auch des Ordens Ehre oder Ahndung, und Verlust einem ieden Ritter des Ordens bevorstehe, nachdem er entweder solchem Orden und dem dabey abgezielten Zweck gemäß, oder dem zuwider handeln wird. Ein ieglicher Ritter leget einen Unter-Rock an von blauen Sammet, und über demselben einen Mantel von Incarnat-rothem Sammet, mit Himmelblau-farbenem Mohr gefüttert, iedoch mit dem Unterschied, daß des Königes und des iedesmahligen Cron-Printzens Mantel lange, die Ritter aber an den ihrigen gantz kurtze Schleppen haben, und wird solcher Mantel an langen abhangenden Schnüren auf der Brust zusammen gebunden. Uiber diesen Mantel träget sowol der König selbst, als die sämtlichen Ordens-Ritter, die grosse Ordens-Kette auf beyden Schultern befestiget. Diese Kette ist von der Chiffre des Königlichen Nahmens, und von Adlern, so Donner-Keile in den Klauen halten, wechsels-weise an einander gefüget, und hänget an der Mitte selbiger Kette vorn an der Brust das obgedachte gewöhnliche und eigentliche blaue Ordens-Creutz. Auf der lincken Seite des Mantels wird ein grosser silberner gestickter Stern aufgehefftet, und endlich trägt ein Ritter bey dieser Einkleidung einen schwartzen sammeten, mit einem weissen Feder-Busch ausgezierten Hut. Bey andern Solennitäten aber, als Beylagern, Kindtauffen und Begräbnissen, so in der Königlichen Preußischen Familie vorgehen, ingleichen wenn am ersten Oster-Pfingst- und Weynachts-Tage des Morgens der König in Begleitung derer iedesmal bey seinem Hof-Lager sich befindenden Ordens-Glieder zur Kirche gehet, soll über eines ieden Ritters ordentlicher Kleidung, die grosse Ordens-Kette gehänget, und über selbiger getragen werden. Der König und seine Nachfolger auf dem Preußischen Thron sind allemal Groß-Meister. Die Zahl der Ritter erstrecket sich bis auf dreyßig, die Königliche Familie nicht mit darzu gerechnet, und gleichwie ausser Königen, Chur- und Fürsten, kein Ritter einigen andern Orden weiter annehmen soll, also kommt keiner hinein, der nicht zuvor den Orden de la Generosité einige Zeit getragen. So geniessen auch die Ritter insgesamt den Rang als Königliche General-Lieutenants.