Larcin d’ un cheval, Diebstahl eines Pferdes; der Diebstahl ist ein Haupt-Mangel, so von dem gestohlnen Gut niemals abweichet, wenn solches auch in die hundertste Hand gelanget. Nechst diesem leidet solches Gut auch keinen Handel noch Wandel, wiewol eigentlich gestohlen Gut ad Ædilitium Edictum nicht gehöret, so wird doch dieses an verschiedenen Orten bey den Pferden für einen Haupt-Mangel gehalten. siehe Haupt-Mängel.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1279–1280Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0