Oesterreich, Austria, Autriche, Einer von den 10 Kreisen des Röm. Reichs, welcher gegen Norden an Böhmen, und an den Bayrischen und Schwäbischen Kreis, gegen Westen an die Schweitz und Graubündten, gegen Süden an den Venetianischen Staat, und gegen Osten an Ungarn grentzet. Dieser Kreis ist vermöge seiner Freyheiten, so derselbe schon zu Zeiten Kaysers Friderici Barbarossæ erhalten, zu Caroli V Zeiten aber vermehret worden, von allen Reichs-Oneribus, an Mannschafft und Römer-Monaten völlig eximiret, daß also fast nichts, als eine willkührliche Dependenz gegen das Reich übrig geblieben. Der Kreis-Director ist allemal ein Ertz-Hertzog in Oesterreich. Es gehören aber zu diesem Kreise folgende Länder: 1) das Ertz-Hertzogthum Oesterreich, 2) das Hertzogthum Steyermarck, 3) das Hertzogthum Kärnthen, 4) das Hertzogthum Crain, 5) die gefürstete Grafschafft Tyrol, 6) die Vorder-Oesterreichischen Lande, die das Haus Oesterreich in Schwaben besitzet, als welche in Kreis-Sachen nicht zum Schwäbischen (darinne sie zwar liegen) sondern zum Oesterreichischen Kreise gezogen werden. Von diesem Lande führen die Ertz-Hertzoge von Oesterreich ihren Nahmen. Sie sind von der Jurisdiction der hohen Reichs-Gerichte eximiret, haben im Fürstlichen Collegio vor andern Fürsten den Vorsitz, können den Grafen-Freyherren- und Adel-Stand in ihrem Territorio verleihen, und nach Abgang des männlichen Stammes succediren die Printzeßinnen. Das Durchlauchtige Ertz-Haus Oesterreich stammet von denen Grafen von Habspurg her, von welchen Rudolphus in dem grossen Interregno in Deutschland 1273 Römischer Kayser ward. Dieser belehnte seinen ältesten Sohn Albertum mit Oesterreich, dessen Nachkommen theils durch glückliche Heyrathen, theils durch die Wahl der Churfürsten, welche von Alberto II von 1438 bis auf Carolum VI, allemal einen Römischen Kayser aus dem Ertz-Hause Oesterreich gewehlet, zum höchsten Ansehen, Macht und weitläuftigen Ländern gelanget sind. Unter den glücklichen Vermählungen sind sonderlich merckwürdig: 1) Kaysers Maximiliani I mit Maria, Erbin von Burgund und den Niederlanden, wodurch diese reiche Erbschafft an das Haus Oesterreich gediehe; 2) dessen Printzens Philippi mit der Erbin der gantzen Spanischen Monarchie Johanna, wodurch Spanien nebst den dazu gehörigen Königreichen und Landen in Europa und America dem Hause Oesterreich zu theile ward; 3) Kaysers Ferdinandi I mit Maria, Erbin der Königreiche Ungarn und Böhmen. Mit des ietztgedachten Philippi beyden Printzen, dem Kayser Carolo V und Kayser Ferdinando I, theilete sich dieses Haus in die Carolinische oder Spanische, und die Ferdinandische oder Deutsche Linie ab. Jene erlosch mit Carolo II Könige in Spanien im Jahr 1700, welcher Tod Anlaß gab zu dem schweren Spanischen Successions-Kriege und Streit, der in dem Frieden zu Utrecht 1713 und zu Wien 1725 gehoben worden. Die Deutsche Linie hat die Kayserliche Würde beständig besessen, ist aber 1740 mit Carolo VI, glorwürdigsten Andenckens, dem männlichen Stamme nach gäntzlich abgestorben. Die noch lebende hohe Personen weiblichen Geschlechts sind: (a) Leopoldinische Printzeßinnen 1) Maria Anna, vermählte Königin in Portugall, und 2) Maria Magdalena, so noch unvermählt ist: (b) Josephinische Printzeßinnen, 3) Maria Josepha, Königin von Pohlen und Churfürstin von Sachsen, u. 4) Maria Amalia, Chur-Fürstin von Bayern: (c) Carolinische Printzessinnen, 5) Maria Theresia, König in von Ungarn und vermählte Groß-Hertzogin von Toscana, von welcher eine Printzeßin, 6) Maria Carolina, und ein Printz 7) Josephus Benedictus am Leben, und 8) Maria Anna, welche noch unvermählt ist. Ob man nun gleich durch die errichtete und von den mehresten Staaten in Europa garantirte Sanctionem Pragmaticam einem weitläufftigen Erb-Folge-Streit vorzukommen vermeinet: So hat dennoch der Ausgang bewiesen, daß alle Vorsicht nicht hinlänglich gewesen. Denn einige Staaten wollen die versprochene Garantie nicht leisten, weil sie in Præjudicium Tertii gereiche, unter welcher Bedingung sie dieselbe übernommen; andere aber, welche ihr Versprechen erfüllen wollen, sehen sich nicht im Stande, und wiederum andere fechten sie als unstathaft und ungültig an, weil sie wider die vorhergehenden Verträge des Oesterreichischen Hauses errichtet worden. Nachdem nun die hohen Competenten ihre Prätensiones in Schriften der Welt vor Augen gelegt, so sind dieselben im Begriff, ihr Recht durch die Waffen auszuführen. Das Wappen, wie solches Jhro Kayserl. Majestät Carolus VI, glorwürdigsten Andenckens, geführet, und da das Spanische mit dem Kayserlichen verbunden, bestehet in dem grössern und kleinern: Das grössere Wappen repräsentiret den schwartzen Reichs-Adler mit 2 Köpffen, in güldenen Circkeln, ausgebreiteten Flügeln, rothen Schnäbeln, und Füssen, in der einen Klauen das blosse Schwerdt und güldenen Zepter, in der andern aber den Reichs-Apffel haltend: Auf des Adlers Brust liegt ein in 4 Qvartiere gespaltener und mit der Ordens-Kette des güldenen Vliesses umgebener Schild. Dessen erstes Qvartier hat 6 Felder: Das erste und andere zeiget ein roth und weiß gestreifftes Feld, und ein silbernes Patriarchen-Creutz auf drey grünen Hügeln und einer güldenen Krone, wegen Ungarn; das dritte ist ein silberner Löwe mit doppeltem Schwantze und güldener Krone, im rothen Felde, wegen Böhmen; das vierte 3 gecrönte Leoparden-Köpffe im blauen Felde, wegen Dalmatien; das fünffte ein gewürffelter Schild von roth und Silber, wegen Croatien; das sechste ein roth gekleideter Arm mit einem Sebel im güldenen Felde wegen Sclavonien; und das Mittel-Schild ein silberner Balcken im rothen Felde wegen Oesterreich. Das andere Qvartier hat 4 Felder; das erste präsentiret ein güldenes Castell mit 3 Thürmen im rothen Felde, wegen Castilien; das andere einen rothen gecrönten Löwen, wegen Leon; das dritte 4 rothe Pfähle im güldenen Felde, wegen Aragonien; das vierte ein creutzweis durchschnitten Feld, in welchem oben und unten die Aragonischen rothe Pfähle, an beyden Seiten aber ein schwartzer Adler im silbernen Felde, wegen Sicilien; das Mittel-Schildlein aber einen rothen Löwen mit einer blauen Krone und Zunge im güldenen Felde, wegen des alten Stamm-Hauses Habspurg. Das dritte Qvartier hat auch 4 Felder. Das erste zeiget einen güldenen Löwen im schwartzen Felde, wegen Brabant; das andere 3 schwartze Löwen im güldenen Felde, wegen Schwaben; das dritte soll Antwerpen vorstellen; das vierte einen schwartzen Löwen im güldenen Felde, wegen Flandern; das Mittel-Schildlein ist ein Kopff im rothen Felde, und soll das Burgundische Wappen seyn. Das vierte Qvartier hat wiederum 4 Felder: Das erste soll das Neapolitanische seyn, in den Wappen-Büchern stehet ein gantz anders; das andere ein güldenes Krücken-Creutz mit 4 Neben-Creutzlein im silbern Felde wegen Jerusalem; das dritte, einige güldene creutz- und schräg-weise sich überall zusammenschliessende güldene Kette im rothen Felde, wegen Navarra. Das 4te ein Löwe im blauen Felde wegen ‒‒‒ Das Mittel-Schild ist geviertelt, und bestehet über Ecke in einem Creutze und 2 Pfählen, wegen ‒‒‒ Unten sind noch 2 dreyeckigte Schildlein, in der Wappen-Kunst Blason pointe à pointe genannt, davon in einem ein schwartzer Adler, wegen ‒‒‒ das andere scheinet ein Regalien-Schild zu seyn. Auf diesem Wappen-Schilde ruhet die Königliche Spanische Krone, oben über den Adlers-Köpffen aber schwebet die Kayserliche Krone. Dieses hohe Wappen wird bisweilen auch mit 2 Wappenhaltern geführet, welches 2 güldene Greifen sind, die den Reichs-Adler mit denen Wappen der Kayserl. Erb-Lande, umher stehend, halten.
Das kleinere Wappen stellet ebenfalls den zwey-köpffigten schwartzen Reichs-Adler mit einem ovalen Schild auf der Brust vor, welcher in 4 Qvartiere eingetheilet wird. Das erstere hat 4 Felder, davon in dem ersten und 4ten das güldene Castell wegen Castilien, und in dem andern und 3ten der Leonische Löwe zu sehen. Jn dem andern Qvartiere sind die beyden Ungarischen Wappen. Jn dem dritten das Sicilianische und Aragonische; und in dem vierten der Flanderische Löwe. Das mittelste Hertz-Schildlein aber präsentiret den Oesterreichischen silbernen Balcken. Auf diesem Wappen liegt die Königliche Spanische und oben darüber die Kayserliche Krone.