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GeschichteRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Reut-Page, Wird an Fürstlichen Höfen derjenige genannt, welcher von der Herrschafft auf der Reut-Schule, die Reut-Kunst ex professo zu erlernen, gehalten, und folglich, wenn ihm das Glück favorisiret, gar zum Stallmeister gemacht, oder doch mit einem Officiers-Platz bey der Cavallerie accommodiret wird. Er muß an einigen Höfen immer zu Pferde um und bey der Herrschafft seyn, wenn dieselbe ausfähret, ausreutet oder auf die Jagd gehet, hat am Tractament schon etwas mehr als andere Edel-Knaben zu geniessen.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1944Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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