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NaturlehreBrockhaus 1882

Abiturient heißt derjenige Schüler einer höhern Schule (Gymnasium, Lyceum, Realschule erster Ordnung u. s. w.), welcher sich auf derselben den Grad wissenschaftlicher Reife erworben hat, der zum Übergange zu einem akademischen Fachstudium nötig 91 Der A. hat sich zu diesem ehufe dem . * 1 unterwerfen, welches in einigen Ländern auch Absolutorialexamen genannt wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 55Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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