FeedAkademisch
Recht & StaatBrockhaus 1882

Akademisch heißt im weitesten Sinne alles, was sich auf Akademie bezieht. Gewöhnlich wird das Wort aber nur insofern gebraucht, als man die Universitäten auch Akademien nennt. In diesem Sinne nennt man Akademische Bürger alle, welche einer Universität angehören und unter deren Schutz und Gerichtsbarkeit stehen. Die neuere Zeit hat den Kreis der akademischen Bürger sehr verengert und so ziemlich auf die eigentlichen Studierenden beschränkt, während man zu erstern früher auch diejenigen, welche ihre Studien bereits beendigt hatten, rechnete, solange sie noch am Universitätsorte lebten. überhaupt suchte man früher den Universitäten eine möglicht eximierte und autonome Stellung zu sichern, um auch dadurch auszudrücken, daß man sie nicht als bloße Landes- oder gar Ortsinstitute, sondern als ein Gemeingut der civilisierten Menschheit betrachte. Wesentliche Bestandteile der sog. Akademischen Freiheit sind die Lehr-und Lernfreiheit sowie überhaupt alles das, was sich auf die Thatsache gründet, daß die Studierenden, wenn auch noch nicht in das bürgerliche Berufsleben eingetreten, doch den Erziehungsmitteln der Schule entwachsen sind. Die besondern Rücksichten, welche das Zusammenleben einer oft anshird en Zahl studierender Jünglinge aus den verchiedensten Ländern erheischt, haben die Akademischen Gesetze hervorgerufen. Seit dem Inkrafttreten der neuen uchdi ustizgesetzgebung (1. Okt. bann beschränkt sich die Akademische Gerichtsbarkeit nur noch auf die Handhabung der Disciplin. Die gesetzlich zulässigen Disciplinarstrafen sind in sich steigernder Reihenfolge: Verweis, Geldstrafe, Karzerhaft, Nichtanrechnung des laufenden Studienjahres auf die vorgeschriebene Studienzeit, Androhung der Entfernung von der Universität, Entfernung von der letztern, Ausschluß vom Universitätsstudium überhaupt Relegation). In der 3 Udend. nennt man A. diejenige Richtung in den bildenden Künsten (Plastik, Malerei), welche das Wung der mehr auf die Beobachtung und Nachbildung der traditionell überlieferten und historisch feststehenden Kunstformen und Regeln legt, als auf eine selbständige Weiterbildung derselben durch den Künstler. Hiernach nimmt der Ausdruck A. auch oft die Nebenbedeutung des Steifen und Pedantischen an.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 288Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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