Abschwören ist Zurückweisung einer aufgestell⸗ . GEid) durch Beschwören des Gegenteils. .Eid.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 72Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei