FeedAkkra
ErdkundeBrockhaus 1882

Akkra, bei den Eingeborenen N'krän, seit 1850 brit. Stadt an der Goldküste in Oberguinea, etwa 100 km westlich von der Mündung des Volta, in 5' 31˙ nördl. Br. und 18 östl. L. (von Ferro), mit 10— 12000 E., worunter nur etwa 10 Europäer, ist nächst Cape-Coast-Castle der bevölkertste Platz der (Gold-Coast-Colonyo. Ein Erdbeben zerstörte 1862 den Ort fast ganz. In der Nähe sind die drei brit. Forts: 3120 tiansborg (früher dänisch), Erevecoeur t (ehemals französisch) und Jamestown. — Das un⸗ x ter dem Protektorat Englands stehende Reich A. zieht sich etwa 65 kmlängs der Küste hin und reicht auf 20 — 25 km landeinwärts. Seine schwarzen Bewohner (vielleicht 40000) nennen sich Gh, deren Sprache, wie die der Fanti, Aschanti u. s. w., ein Dialekt des Odschi ist. „Akkreditieren bezeichnet zunächst den Auftrag, einem Dritten zu kreditieren, d. h. mit diesem ein Kreditgeschäft abzuschließen, und dann den Auftrag, einem Dritten zu zahlen; im erstern Falle wird der Dritte, als Kreditnehmer, Schuldner des Beauftragten, im letztern nicht. Gewöhnlich versteht man den Ausdruck in diesem letzten Sinne. Der Auftrag zu zahlen erfolgt regelmäßig in s chriftlicher Urkunde, welche Akkreditiv oder Kreditbrief genannt und von dem Aussteller demjenigen eingehändigt wird, welcher die Zahlung empfangen soll. Der Kreditbrief ist meistens limitiert, d. h. er nennt eine Summe als Maximum dessen, was der Beauftragte zu zahlen „Wan ist; er kann auch 0 mehrere Firmen in der Weise ausgestellt sein, da alle zusammen nicht über Limito zahlen sollen, der Inhaber des Briefs aber je nach Bedarf bei jeder einzelnen Firma einen Teil oder die ganze Summe erheben darf. Juristisch qualifiziert sich der Kreditbrief als Anweisung (J. d.). Endlich heißt A. auch jemand bei einem andern beglaubigen und die Gewährleistung seiner Handlungen in dem Umfange seiner Vollmachten übernehmen. So akkreditiert der Staat oder Regent desselben mittels einer Vollmachtsurkunde, eines Akkreditivs, einen Gesandten, bevollmächtigten Minister, Geschäftsträger, und Fih pflegen dann in der ersten feierlichen Audienz ihre Alkreditive dem fremden Staatsoberhaupte persönlich zu überreichen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 294Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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