anlehnen, akt. 3., frz.appuyer, engl. to leam against. 1. Ein Bau od. Bautheil, der freistehend nicht von Dauer sein würde, wird oft dadurch vor dem Umsturz bewahrt, daß er sich, oder daß man ihn an etwas anlehnt, z. B. eine Esse an eine Giebelwand; oft wird auch eine Rückwand gespart, wenn man einen kleinen Bau, z. B.einen Schuppen, eine Laube re., an eine vorhandene Wand etc. anlehnen kann. — 2. Im Kriegsbau sucht man womöglich Flügel einer befestigten Stellung, offenen Schanzere., an Terraingegenstände, gewöhnlich Hindernisse, Gewässer, Sümpfe, steile Hügel re., anstoßen zu lassen u. nennt das anlehnen.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 115Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei