Ausgang, m., 1. (Hochb.) s. Art. Abtritt 5.— 2.(Wasserb.) Ausgang, Einmündung, f., eines Kanals, franz. embouchure, f., engl. mouth, ist der Punkt, an welchem er in einen Fluß mündet. Meist ist im Hauptstrom eine Sand- oder Kiesbank da, wo ein Nebenfluß mündet. Folgt ein Kanal einem solchen Nebenfluß, so muß er unterhalb der Kiesbank in den Hauptfluß münden, um die Schiffahrt frei zu halten. Es wird meist ein größeres Bassin am A. angelegt u. nach dem Fluß zu eine Schleuse mit doppelten Thoren, zum Heraus- u. Hineinfahren eingerichtet. Das Unterhaupt dieser Schleuse muß stromabwärts gehen. — 3. In der Kriegsb. nennt man A. einen Durchstich durch das Glacis zum Herausführen d. Straßen aus der Festung in das offene Terrain. Vgl. Art. Ausfall 3.