Baujahr, n., eigentlich das Jahr, während dessen an einem Gebäude gearbeitet wird, auch wohl im weiteren Sinn gebraucht, indem man von einem lebhaften Baujahr, einem stillen, günstigen Baujahr etc. spricht, besond. aber: 1. bei manchen geistlichen Stellen, das Jahr nach Erledigung der Stelle, während dessen die Stelle unbesetzt bleibt, um Reparaturen an den zu derselben gehörenden Gebäuden vornehmen zu können. — 2. frz. an de rémission, die Zeit, für welche in manchen Staaten Häuser nach umfänglichen Reparaturen od. nach einem Feuer steuerfrei bleiben.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 305Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei