FeedBar-sur-Aube
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Bar-sur-Aube, Hauptstadt eines Arrondissements im Depart. Aube, am rechten Ufer der Aube und an der Ostbahn (Paris-Mülhausen) in der Champagne gelegen, 97 ein Civiltribunal, ein Kommunal-Collége und (1876) 4495 (Gemeinde 4521) E., die Weinbau, Gerberei, Baumwollweberei, Brauerei und . und Wein⸗, Branntwein⸗, Essig⸗, Hanf⸗, Woll⸗ und Holzhandel treiben. Am 24. Jan. 1814 lieferten unweit B. die Verbündeten dem Marschall Mortier ein Gefecht, infolge dessen letzterer zur Fortsetzung seines Rückzugs gezwungen war. Ein noch bedeutenderes Gefecht fand feit im Febr. 1814 statt. Nachdem die Verbündeten eit 23. Febr. von Troyes aus eine rückgängige Bewegung gemacht, sammelte Napoleon seine Hauptmacht bei Mery, um der schles. Armee nach der Marne zu folgen und Blücher vereinzelt zu schlagen. Als der Plan Napoleons sichtbar ward und die Nachricht einging, daß Blücher glücklich die Aube aunugel 10 die Verbündeten, ihren Rückzug aufzugeben. ährend Napoleon 27. Febr. gegen die schles. Armee aufbrach, ließ Schwarzenberg am Morgen desselben Tags das von Macdonald nach B. vorgeschobene, durch Oudinot befehligte franz. Korps angreifen. Nach mehrern hitzigen Gefechten mußte am späten Nachmittag Oudinot Er Mat wodurch auch Macdonald seine Stellung zu Malepin nicht halten konnte. Wiewohl die Verbündeten ihren Sieg nicht energisch verfolgten, war doch, zum großen Nachteile Napoleons, hiermit die Offensive wieder eröffnet. Bar-le-Duc oder Bar-sur-Ornain, Hauptstadt des franz. Depart. Maas, wie ehemals des an derOnth Bar, an dem Marnezufluß Ornain und an der Ostbahn (Paris-Straßburg), liegt 77 km eeeh von Nancy. Sie ist an und auf einem Hugel erbaut und zerfällt in die ältere Ober⸗ und die neuere Unterstadt. Erstere enthält noch Reste des Schlosses der Herzöge von Lothringen, welches eine reizende Aussicht gewährt. Die Unterstadt, mit vier Brücken über den Fluß, ist gut gebaut und geräumig; unter ihren Kirchen stammt die St.⸗Antoine aus dem 14. Jahrh. wie die von St.⸗Pierre in der Oberstadt. Sie ist Sitz eines Civil⸗ und eines Handelsgerichts, hat ein Lyceum, eine öffentliche Bibliothek, ein Museum, ein Theater und Statuen der hier geborenen Marschälle Erelmans und Oudinot. Die Stadt zählt (1876) 16 643 (Gemeinde 16 728) E., die Kattun⸗, Strumpf⸗, Woll⸗, Hut⸗ und Lederfabriken, sowie Gießereien, Brauereien und große Baumwollspinnereien unterhalten. Auch bereitet man hier ausgezeichnete Konfitüren, die einen Handelsartikel abgeben. In der Nähe befinden sich Fayence⸗ und Glasfabriken. Bei der Stadt baut man geschätzte Rotweine. — BVar-sur-Seine, Hauptstadt eines Arrondissements im Depart. Aube, am linken Ufer der Seine, über welche eine schöne steinerne Brücke führt, und an der Ostbahn (Paris-Chatillon), hat (1876) 2512 (Gemeinde 2803) E., ein Kommunal-Collége und eine ckerbaugesellschaft. Die gewerbthätige Stadt unterhält Destillationen, Färbereien, Gerbereien, Wollzeug⸗, Drogett⸗ und Papierfabrikation, Weinbau und Gärtnerei und betreibt auch einen lebhaften Deronde mit Holz, Hanf, Wolle, Getreide u. s. w., besonders aber mit Wein aus den eigenen Weinbergen. Sie wird schon im 11. ater enannt. Bar (Karl Ludw. von), namhafter Jurist, geb. 24. Juli 1836 zu Hannover, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt, studierte in Göttingen und Berlin 1853 —57 die Rechte und war hierauf als Auditor, dann mehrere Jahre als Richter, zuletzt beim Obergericht zu Göttingen beschäftigt. Nachdem er an der dortigen Universität von 1863 — 66 als Privatdocent Vorlesungen gehalten, O er 1866 einem Rufe als ord. Professor des Strafrechts und des Civilprozesses nach Rostock; 1868 wurde er nach Breslau, 1879 nach Göttingen berufen. B. hat sich in hervorragender Weise an den Bestrebungen für Einführung eines mündlichen Verfahrens in Civil⸗ und Strafsachen beteiligt und in diesem Sinne eine Reihe von Aufsätzen in jurist. Fachzeitschriften veröffentlicht. Von seinen größern wissenschaftlichen Werken sind zu nennen: Das internationale Privat⸗ und Strafrecht» (Hannov. 1862), Recht und Beweis im Geschworenengericht-Hannov. 1865), „Das Beweisurteil des german. rozesseso (Hannov. 1866), Recht und Beweis im Civilprozeß „ (Lpz. 1867), «Die vom dar des Strafrechtso (Lpz. 1869), Die Lehre vom Kausalusammenhange im Rechten (Lpz. 1871), «Das annöv. Hypothekenrecht nach dem Gesetze von 18647 Lpz. 1871), «Strafrechtsfälle. Zum akademischen ebrauch und zum Selbstudium (Berl. 1875). Von B.s sonstigen Schriften sind hervorzuheben: „Zur Lehre vom Versuch und Teilnahme am Verbrechens (Hannov. 1859), Die Redefreiheit der Mitglieder gesetzgebender Versammlungend (Lpz. 1868), 4Geschichte und Reform der deutschen Civiljustiz» (Lpz. 1871), Zur Frage der Geschworenen- und Schöffengerichtes (Berl. 1873), Das Deutsche Reichsgerichto (Berl. 1878). Für Holtzendorffs Encyklopädie der Rechtswissenschaftv hat B. die Lehre vom Civilprozeß bearbeitet. Hiervon ist eine mit Rücksicht auf die Reichsjustizgesetze umgearbeitete Auflage separat erschienen (Das deutsche Civilprozeßrechtꝰ, Lpz. 1880). ů

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 461Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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