Chirogräphum (grch., d. h. „Handschrifto), Chirograph, ist juristisch soviel als Urkunde über obligatorische Rechtsgeschäfte, insbesondere Schuldschein. Chirographarisch ist daher das, was auf handschriftlichen Versicherungen beruht. Chirorapharier oder chirographarische Gläubiger Daden solche, deren Forderungen sich auf eine Handschrift, einen Schuldschein, Wechsel u. s. w. gründen gegenüber den hypothekarisch versicherten Gläu⸗ [bigern, ein Unterschied, welcher im frühern Konkursverfahren von Bedeutung war. rmißt, sind unter K aufzusuchen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 309Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei